In den letzten Jahren haben Tarifverträge an Bedeutung gewonnen, um neue Arbeitszeitregelungen zu regeln oder Optionen dafür auf Betriebsebene zu schaffen. Der Trend ist auf die Forderung der Arbeitgeber nach mehr Arbeitszeitflexibilität und auf die Forderungen der Gewerkschaften nach mehr Autonomie zurückzuführen. Im Rahmen eines 2016 abgeschlossenen Tarifvertrags können Arbeitnehmer, die bei den Unternehmen der Deutschen Bahn beschäftigt sind, zwischen einer Lohnerhöhung, einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit oder zusätzlichen sechs freien Tagen wählen. Im Chemie- und Bergbausektor sieht der Tarifvertrag von 2017 eine Öffnungsklausel vor, um von der sektoralen Wochenarbeitszeit auf Betriebsebene abzuweichen, indem bestimmten Einheiten oder Gruppen von Arbeitnehmern die Wahl zwischen 35 und 40 Stunden zur Verfügung gestellt wird. Sehr lange Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden sind ebenfalls erlaubt. Die Anpassungszeit wird auf 36 Monate verlängert (die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht vier Monate vor). Der im Metall- und Maschinensektor im Jahr 2018 abgeschlossene Tarifvertrag enthält eine Öffnungsklausel, die allen Arbeitnehmern die Wahl gibt, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum auf mindestens 28 Stunden zu reduzieren und danach wieder vollzeitbeschäftigt zu werden und andererseits den Anteil der Arbeitnehmer, die Überstunden leisten, zu erhöhen. Der genaue Anteil dieser Klauseln ist unbekannt. Es gibt kein Jahr, in dem es keine solchen Klauseln gab. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen verschiedene Formen der Arbeitszeitflexibilität in Bezug auf Wochenendarbeit, Überstunden, Schichtarbeit oder Arbeitszeitkonten vor.
Flexitime (Gleitzeit) ist eine der traditionsreichsten Formen; eine neue Entwicklung ist die Gewährung von Urlaub für Ausbildungs- oder Pflegezwecke (Bispinck 2017). DGB-Bundesvorstand (2017), Stellungnahme zum « Weißbuch Arbeiten 4.0 » des Bundesarbeitsministeriums, Berlin. Laut WSI Collective Bargaining Archive stiegen die kollektiv vereinbarten Löhne 2018 um 3% gegenüber einem Anstieg von 2,4% im Jahr 2017. In Ostdeutschland lag der Lohnanstieg mit 3,3% etwas höher als in Westdeutschland (3%). Trotzdem blieb die tarifliche Vergütung in Ostdeutschland immer noch unter dem westdeutschen Durchschnitt. Dies ist nach 2014 die zweithöchste jährliche Steigerungsrate der letzten zwei Jahrzehnte. Am stärksten war der Lohnanstieg im Hauptbaugewerbe (+5%), land- und forstwirtschaftlich (+4,5%) und am niedrigsten in der Textilindustrie (+1,2%). Die Grundstrukturen des deutschen Systems der Arbeitsbeziehungen haben sich seit seiner Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg nicht verändert. Das Grundgesetz (GG) und das Tarifvertragsgesetz von 1949 (TVG) garantieren die Koalitionsfreiheit und die Autonomie von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden/Einzelarbeitgebern beim Abschluss verbindlicher Tarifverträge. Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer ist durch das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 (geändert 1972, Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG) bzw. das Personalvertretungsgesetz von 1955 geregelt, das das Recht vorsieht, eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben und öffentlichen Verwaltungseinheiten mit mindestens fünf Beschäftigten zu wählen und die Beratungs- und Mitbestimmungsrechte zu definieren.
Die Mindestaltersanforderung für Arbeitnehmer beträgt 13 Jahre. Kinder im Alter von 13 bis 15 Jahren können mit Zustimmung ihrer Eltern einen Arbeitsvertrag abschließen. Der Vertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, muss aber innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Arbeiten schriftlich niedergelegt werden. Der Vertrag hat einen bestimmten Tarifvertrag oder Betriebsvertrag zu berücksichtigen.