Rahmenvertrag ohne laufzeit

Wo liegt das Land angesichts des folgenden Szenarios in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Abkommens? Bei Absagen im Rahmen von Rahmenverträgen mehrerer Lieferanten, bei denen die Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Dienstleistungen (insbesondere die Verwaltung von Leistungen für Arbeitnehmer) gilt, ist es möglich, Dass Aufträge ohne Wiedereröffnung des Wettbewerbs (d. h. direkter Abruf) oder durch die Durchführung eines Mini-Wettbewerbs vergeben werden. Im Mini-Wettbewerb kann ein Anbieter nun die Teilnahme an der Mini-Ausschreibung ablehnen – er gibt dem Kunden lediglich eine Erklärung ab, die er nicht teilnehmen möchte. Das ist alles sehr klar. Tim, vielen Dank für die Antwort, nachdem er Gespräche mit der lokalen Behörde über die Nichteinhaltung geführt hat, hat die lokale Behörde keine Mini-Ausschreibungen durchgeführt, die wir voraussichtlich auch erhalten sollten? (falls sie durchgeführt werden sollten) stattdessen zog die lokale Behörde direkt an einen Auftragnehmer auf der Grundlage der bandierten Flächen und einen Preis pro Artikel, der nicht in der Ausschreibungsphase vorgelegt wurde, sondern nach der Vergabe des Rahmenrankings angeboten wurde. Ich frage mich, ob jemand freundlich genug wäre, in folgenden Fragen zu beraten, wir sind ein Bauunternehmen auf einem Rahmen für die Bereitstellung von Straßenunterhaltung an eine lokale Behörde. Es gibt 4 Unternehmen, auf deren Rahmen wir der bevorzugte Lieferant sind, basierend auf einem Zeitplan von Tarifen für zukünftige Arbeiten. Der Baubeginn sieht vor, dass dem Auftragnehmer Nummer eins die Arbeiten auf der Grundlage der eingereichten Sätze gegenüber den Mengen für diesen bestimmten Standort angeboten werden, wenn er die von ihm akzeptierten Arbeiten durchführen kann, wenn die Arbeiten nicht an den Auftragnehmer Nummer zwei gehen usw. Der Rahmen hat einen Zeitraum von vier Jahren, wobei die Rahmenteilnehmer jedes Jahr die Möglichkeit erhalten, die zuvor eingereichten Tarife erneut zu überprüfen.

Die zweite Methode besteht darin, einen Mini-Wettbewerb zwischen allen qualifizierten Anbietern durchzuführen. Die ursprünglichen Gebote und Vergabekriterien müssen weiterhin eingehalten werden, aber in einem Architekturauftrag zum Beispiel werden die einzelnen benannten Personen und ihre Gebührenvonlagen wahrscheinlich von Projekt zu Projekt variieren. Inwieweit ist es möglich, daß eine Einkaufsorganisation den Funktionsumfang und/oder die Struktur, in der die Preise im Rahmen eines Miniwettbewerbs bereitgestellt werden, der unter dem Rahmen durchgeführt wird, variiert? Wenn Sie nicht bereits über die Informationen verfügen, könnte es sich lohnen, die Behörde um die entsprechenden Ergebnisse der Auftragnehmer auf dem Rahmen zu bitten und darzulegen, wie sie die Abrufverträge vergeben. Es gibt keine spezifischen Regeln für die Situation, die Sie beschreiben. Es ist nicht wirklich eine Situation, die bei der Ausarbeitung der Vergaberichtlinien vorgesehen war. Tatsächlich befassten sich die Rechtsvorschriften nicht einmal mit der Nutzung von Rahmen durch Organisationen des öffentlichen Sektors, bis die Richtlinie von 2004 veröffentlicht wurde. Es kann durchaus sein, dass es einen Rahmen für die erforderliche Dienstleistung gibt, der vom öffentlichen Beschaffungsdienst eingerichtet wurde, einen weiteren, der von einem Konsortium wie ESPO eingerichtet wurde, vielleicht einen anderen durch den einzelnen öffentlichen Auftraggeber selbst. Es kann sogar mehr als einen Rahmen von jeder dieser Organisationen geben, der genutzt werden könnte. Hallo! Ja, das stimmt – das Rahmenmodell erlaubt das Hinzufügen von Lieferanten nach dem erstmaligen Qualifizierungsverfahren nicht. Dazu bedarf es keiner zusätzlichen Rahmenvereinbarung. Die örtliche Behörde geht nach wie vor davon aus, dass sie nicht wussten, wie der Rahmen in erster Instanz funktioniert (von ihrer Beschaffungsabteilung angegeben), und dass die Mitarbeiter in der Folge auf der Grundlage der Preise, die im ursprünglichen Ausschreibungsrahmen nicht verfügbar waren, direkt an frühere Lieferanten abriefen.