Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das (endgültige) Arbeitszeugnis, das am Ende der Arbeitsbeziehung ausgehändigt wird, und das Zwischenarbeitszeugnis, das jederzeit angefordert werden kann, z. B. beim Umzug an eine andere Position im Unternehmen oder im Falle einer Änderung der Hierarchie. Der letztgenannte Zertifikatstyp gibt nur das Startdatum an, da der Mitarbeiter im selben Unternehmen verbleibt. Um ausländischen Behörden nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit im Ausland in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt, muss der Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung beantragen. Auf dieser Bescheinigung muss die zuständige Behörde bescheinigen, dass der Arbeitnehmer weiterhin den deutschen Vorschriften und nicht den Sozialversicherungsvorschriften des Staates unterliegt, in dem der Arbeitnehmer arbeitet. Dieses Verfahren hilft, Fehler im Umgang mit der sozialen Sicherheit zu vermeiden. Informationen privater Art wie die Mitgliedschaft in einem Orden und/oder einer Gewerkschaft haben keinen Platz in einer Arbeitsbescheinigung. Die Arbeitgeber erwarten häufig, dass Arbeitssuchende Kopien von Hochschuldiplomen, Sprach-/Arbeitszeugnissen und Referenzen zusammen mit dem Lebenslauf und dem Begleitschreiben zusenden. (Anders als in Großbritannien und den USA erhalten Arbeitnehmer in der Schweiz Zertifikate, die bestätigen, dass sie eine Position in einem Unternehmen innehatten.) Bewahren Sie die Zertifikate auf die entsprechenden Zertifikate auf. Nach Para.
2.3.4 der Dienstleistungsvereinbarung für Ausfuhrbescheinigungen verlangt die Agentur eine Bearbeitungszeit von 30 Tagen ab dem Tag, an dem alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen. Die Frist endet, nachdem die Bescheinigung an den Antragsteller übermittelt wurde. Die Arbeitgeber sollten ermitteln, welche Arbeitnehmer im Besitz eines dauerhaften A1-Zertifikats sein sollten, im Gegensatz zu denjenigen, die ein normales A1-Zertifikat besitzen sollten. Die ständigen A1-Zertifikate sind für arbeitnehmerische Arbeitnehmer geeignet, die regelmäßig im Ausland arbeiten; auf diese Weise vermeiden sie, auf jeder einzelnen Geschäftsreise ein Zertifikat beantragen zu müssen. Die normalen A1-Zertifikate sind für Arbeitnehmer geeignet, die vorübergehend in einen anderen EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt werden. Wenn Sie mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind, sollten Sie es mit Ihrem Vorgesetzten besprechen. Personalabteilungen, Gleichstellungsbüros oder Vermittlungsdienste können in solchen Fällen helfen. Nach schweizerischem Recht wäre dies in der Regel der Fall, wenn ein Mitarbeiter, der sein Unternehmen veruntreut hat, auf der Grundlage eines Zertifikats eingestellt wird, das den Betrug nicht erwähnt. Wird auch sein neuer Arbeitgeber denselben untreuen Praktiken zum Opfer fallen, so wird das Unternehmen, das die irreführende Arbeitsbescheinigung ausgestellt hat, zur Verantwortung gezogen. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher dem Schreiben zuverlässiger Arbeitszeugnisse gewidmet werden. Da das Arbeitszeugnis in der Schweiz so wichtig ist, finden Sie zahlreiche Ressourcen zu diesem Thema im Internet.