Durch die Teilungsversteigerung wird nur die Immobilie – also das Haus, die Wohnung oder das Grundstück – übertragen. Die sog. Mobilien – also Möbel, Kleidung und übrige Gegenstände – gehören weiter dem bisherigen Eigentümer. Soweit eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, die ein noch nicht vollständig getilgtes Darlehen absichert, wird diese in das Mindestgebot einbezogen. Das vom Versteigerungsgericht festgelegte Mindestgebot wird also durch den Betrag, mit dem die Grundschuld noch valutiert, aufgestockt. Auch die Grundschuldzinsen sind zu berücksichtigen. Der Erblasser kann testamentarisch die Auseinandersetzung der Gemeinschaft ausschließen. So kann er die Auseinandersetzung für einen bestimmten Zeitraum ausschließen oder vom Eintritt irgendwelcher Bedingungen (z.B. von der Volljährigkeit eines Miterben) abhängig machen (§ 2044 BGB). Alternative 3: Teilung eines unbebauten Grundstücks Nach § 180 Abs. 3 ZVG kann bei Miteigentumvon geschiedenen Ehegatten eine einstweilige Einstellung erfolgen, wenndies zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls einesgemeinschaftlichen – auch volljährigen (LG Aachen FamRZ 87,1066) – Kindes notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn auf Grundbesonderer Umstände das körperliche, geistige oder seelischeWohl des Kindes gefährdet ist.
Darunter fällt z.B. eineGefährdung der schulischen Entwicklung (LG Heidelberg FamRZ 91,588). Streitig ist, ob allein die mit dem Verlust des Familienheimsverbundenen Nachteile (z.B. Schulwechsel, Verlust derSpielgefährten, Verlust einer Betreuungsperson in derNachbarschaft) die Einstellung ermöglichen (bejahend LG OffenburgFamRZ 94, 1274: verneinend: LG Berlin FamRZ 87, 1066). Ein weiteresKriterium ist, ob schon im Scheidungsverfahren über die elterlicheSorge entschieden worden ist (LG Berlin Rpfleger 92, 170). . Alternative 2: Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentum Die Teilungsversteigerung erfolgt nur auf Antrag. Auf die Erbquote kommt es nicht an, sodass auch derjenige antragsberechtigt ist, der im Verhältnis zu anderen Miterben nur eine geringere Erbquote hat. Der Antrag kann auch von mehreren Miterben gemeinschaftlich gestellt werden. Sie brauchen keinen Beschluss der Erbengemeinschaft herbeizuführen.
Es genügt allein Ihr Wunsch, die Auseinandersetzung zu betreiben. Als Antragsteller bestimmen Sie zunächst allein den Verfahrensablauf. Solange kein Miterbe dem Verfahren beigetreten ist, können Sie einseitig, ohne Rücksprache mit Ihren Miterben die einstweilige Einwilligung des Verfahrens bewilligen oder Ihren Versteigerungsantrag jederzeit zurückziehen. Antragsberechtigt ist: … Zwangsversteigerungen aus der Auflösung von Eigentümer- sowie aus Ehe- und Erbengemeinschaften haben im ersten Halbjahr 2018 prozentual stark zugenommen: 17 Prozent aller Termine wurden in diesem Segment aufgerufen (Vorjahr: 13 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Fachverlags Argetra. Betroffen waren 42 Prozent der Grundstücke und knapp 20 Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser.